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Die neue NIS2-Richtlinie schreibt Maßnahmen bis Ende 2024 vor. Ist Ihr Unternehmen davon betroffen? Erfahren Sie mehr über die spezifischen Anforderungen an die Cybersicherheit in der Produktion.
Erfahren Sie vom TIA Portal Experten Michael Grollmus, wie Sie mit effizientem Datenmanagement, Versionskontrolle und automatisierten Backups für Siemens TIA Portal die Produktionssicherheit erhöhen.
Ihr Hinweis hilft uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner zu reduzieren.
Nutzen Sie dieses Formular, um konkrete Hinweise auf Verstöße gegen den Verhaltenskodex von AMDT zu geben. Hierunter fallen insbesondere:
Entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihren Hinweis anonym oder unter Nennung Ihres Namens formulieren. Um reagieren zu können, bitten wir Sie, Ihren Hinweis möglichst konkret und vollständig zu beschreiben. Bitte berücksichtigen Sie bei der Beschreibung deshalb die W-Fragen:
Was? Wann? Wie? Wo? Wer?
AMDT stellt sicher, dass die Hinweisgeber aufgrund ihrer nach bestem Wissen und Gewissen getätigten Meldung keine Nachteile erleiden.
Anonyme Meldungen sind eine Möglichkeit, uns Hinweise zu möglichen Compliance-Vorfällen zu geben. Im Sinne einer offenen Unternehmenskultur ermutigen wir jedoch jeden Mitarbeiter sich zuerst an die Vertrauensperson im Unternehmen zu wenden. Als Dritter wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Geschäftspartner bei AMDT.
Alle Meldungen werden von unserem CFO Jochen Schütte entgegengenommen und geprüft. Wir nehmen alle Meldungen sehr ernst und sichern Ihnen eine zügige und vertrauliche Bearbeitung zu. Wenn Sie eine Rückmeldung wünschen, geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) in Ihrer Nachricht an.
Der AMDT Verhaltenskodex definiert das tägliche Handeln aller Mitarbeitenden. Er umfasst unter anderem Themen wie den fairen Umgang mit Kollegen und Geschäftspartnern, Vertraulichkeit oder den Umweltschutz.
Compliance ist die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln (z.B. Verhaltenskodex). Die Einhaltung dieser genannten Regelungen betrifft alle Mitarbeitenden.
Nein. Sofern der Vorfall nach bestem Wissen und in gutem Glauben gemeldet wurde, hat der Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin keine Nachteile zu befürchten. Außerdem besteht selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen Verstoß anonymisiert zu melden. Auch Meldungen mit konkreten Angaben zur Person werden vertraulich behandelt.